VIS - Veterinärinformationssystem
Gemäß §4 Absatz 3 der Tierkennzeichnungs - und Registrierungsverordnung 2009 müssen sich Personen, die neu mit der Imkerei beginnen innerhalb einer Frist von 7 Tagen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden.
Im Rahmen dieser Registrierung sind von Imkern und Imkerinnen zumindest folgende Daten anzugeben:
Unsere VIS - Ansprechpartnerin im Verein ist Schriftführerin und Kassiererin Miriam Mosthaf, VIS-Metallplättchen für die Bienenstände fertigt unser Mitglied Hubert Salzgeber an.
Weitere Informationen (Registrierung, Meldepflichten, häufig gestellte Fragen etc.) findet ihr auf der Homepage des Veterinärinformationssystem:
https://vis.statistik.at/vis-veterinaerinformationssystem/bienen/registrierung