VIS - Veterinärinformationssystem

Gemäß §4 Absatz 3 der Tierkennzeichnungs - und Registrierungsverordnung 2009 müssen sich Personen, die neu mit der Imkerei beginnen innerhalb einer Frist von 7 Tagen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden.

 

Im Rahmen dieser Registrierung sind von Imkern und Imkerinnen zumindest folgende Daten anzugeben:

 

  • Vorname, Nachname, Titel, event. Namenszusatz (z.B. Junior), Geburtsdatum
  • Adresse (Betriebs- und Wohnadresse falls unterschiedlich), Rechtsform des Betriebes, Kommunikationsdaten (Telefonnummer, Mailadresse) sowie
  • Daten zur Tierhaltung und ob die Eingabe der Daten im VIS vom Imker bzw. von der Imkerin selbst erfolgt oder von der Ortsgruppe durchführen lässt, in der der Imker bzw. die Imkerin organisiert ist.

Unsere VIS - Ansprechpartnerin im Verein ist Schriftführerin und Kassiererin Miriam Mosthaf, VIS-Metallplättchen für die Bienenstände fertigt unser Mitglied Hubert Salzgeber an.

 

 

Weitere Informationen (Registrierung, Meldepflichten, häufig gestellte Fragen etc.) findet ihr auf der Homepage des Veterinärinformationssystem: 

 

https://vis.statistik.at/vis-veterinaerinformationssystem/bienen/registrierung